Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 4g Absatz 2 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.
- Name der verantwortlichen Stelle
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen (HDN) - Geschäftsführung
Jörg Fleck - Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Lars Hohendahl - Anschrift der verantwortlichen Stelle
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen (HDN)
Arndtstraße 26
D-44787 Bochum - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Die HDN verfolgt das Ziel, Verkehrs- und Versorgungsunternehmen einen günstigen Ausgleich für ihre Aufwendungen aus Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Insassenunfallschäden zu bieten. Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung ist der Vertrieb, der Verkauf, die Verwaltung und die Abwicklung von Mitgliedsverträgen im Bereich der- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und sonstige Fahrzeughaftpflichtversicherungen
- Kraftfahrzeugkaskoversicherung
- Insassenunfallversicherung (Kraftfahrtunfall- und Gepäckversicherung)
- Betroffene Personengruppe/n und diesbezügliche Daten oder Datenkategorien
Es werden zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke im Wesentlichen die im folgenden aufgeführten personenbezogenen Daten bzw. Datenkategorien erhoben, verarbeitet und genutzt:- Personaldaten zur Verwaltung von Mitarbeitern und Bewerbern
- Daten von Geschädigten (Adressdaten, Bankverbindungen, Schadendaten)
- Daten von Geschäftspartnern, Lieferanten, Vermittlern und Rechtsanwälten (Adressdaten, Abrechnungsdaten und Leistungsdaten)
- Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden).
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
- Vermittler und Kooperationspartner (Adressdaten, Vertragsdaten)
- Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter 5. genannten Zwecke weggefallen sind. - Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU)
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht vorgesehen.
Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs-
und Versorgungsunternehmen (HDN)
-Datenschutzbeauftragter-





